Zur Erhaltung und zum Schutz der Eigenart des Orts- und Straßenbildes werden für den Stadtbezirk Bellersen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten besondere Anforderungen nach Maßgabe der nachstehenden Satzung gestellt.
Die Einhaltung der Satzung stellt zwingend einzuhaltendes Recht dar!