Zur Erhaltung und zum Schutz der Eigenart des Orts- und Straßenbildes werden für den Stadtbezirk Bellersen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten besondere Anforderungen nach Maßgabe der nachstehenden Satzung gestellt.

Die Einhaltung der Satzung stellt zwingend einzuhaltendes Recht dar!

 

Ortsbausatzung der Stadt Brakel, Stadtbezirk Bellersen über die Gestaltung und Unterhaltung baulicher Anlagen

Anlage zur Ortsbausatzung