Baugrundstücke
Sie planen, in Bellersen ein Baugrundstück zu erwerben? Die Ortschaft verfügt über ausreichend Bauplätze im Baugebiet "Am Südhang".
Kontakt:
Stadt Brakel
Frau Fabienne Wegener
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05272 - 360 1312
Förderung der Wieder-/Umnutzung leerstehender Gebäude in den Ortskernen der Brakeler Stadtbezirke
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2008 einstimmig die "kommunale Richtlinie zur Förderung der Wiedernutzung leerstehender Wohngebäude sowie Umnutzung leerstehender Nichtwohngebäude in den Ortskernen der Stadtbezirke der Stadt Brakel" beschlossen. Dazu stellt die Stadt Brakel erstmals für das Jahr 2008 einen Betrag von 50.000 Euro zur Verfügung. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Feststellung, dass die demographische Entwicklung der letzten Jahre einen ständigen Rückgang der Bevölkerung in unserem ländlichen Raum zeigt. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in der näheren Zukunft fortsetzen. Begünstigt durch die relativ gute Versorgung mit Neubaugrundstücken entstanden seit 1945 an den Peripherien der Dörfer Neubaugebiete, während in den historisch gewachsenen Ortskernen unserer Dörfer vermehrt Leerstände bei den Wohngebäuden beobachtet werden müssen. Es besteht die berechtigte Sorge, dass die Ortskerne aussterben, während die Neubaugebiete an den Randlagen weiter wachsen.
Begünstigt wird dieser Trend auch dadurch, dass Neubauten mit höheren öffentlichen Subventionen gefördert werden als der Erwerb alter Bausubstanz. Hier soll dass ausschließlich städtische Förderprogramm gegensteuern. Mit der Bereitstellung von nicht rückzahlbaren Zuschussmitteln für Objekte, die bei Antragstellung älter als 30 Jahre sind, soll die Wiedernutzung von bestehendem Wohnraum sowie die Umnutzung von Nichtwohngebäuden zu Wohnzwecken in den Ortskernen für Interessenten, insbesondere auch junge Familien, attraktiv gemacht werden. Für den Kauf eines Objektes ist ein Sockelbetrag von 3.000 Euro vorgesehen. Dieser erhöht sich um 500 Euro je Kind, jedoch maximal um 2.000 Euro. Für energiesparende Sanierungsmaßnahmen werden 2.500 Euro zur Verfügung gestellt. Die maximale Förderobergrenze liegt bei 7.500 Euro.
Da die Richtlinien ab dem 24. Juni 2008 Gültigkeit haben, können sich Interessenten, die ab diesem Zeitpunkt ein Objekt in den Ortskernen der Stadtbezirke erwerben möchten bzw. bereits erworben haben, mit den Mitarbeitern des Bauamtes in Verbindung setzen. Hier kann das weitere Prozedere gemeinsam besprochen werden.
Kontakt:
Tel.: 05272 - 360 1302
Leerstandförderung der Stadt Brakel